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Gitterschnittprüfer 1 mm

Gitterschnittprüfer 1 mm, nach DIN EN ISO

278,00 €

Beschreibung:
Der Gitterschnittprüfer 1 mm erfüllt die Normen DIN EN ISO 2409, GB/T 9286, BS 3900 E6 und ASTM D3359.

 

Technische Spezifikationen:

Abstand der Klingen (mm): 1
Klingen: 6

Quadrate nach Gitterschnitt: 25
Schneidekanten: 8
Schichtdicke (µm): 0~60

 

Lieferumfang: Gitterschnittprüfer 1 mm, Inbusschlüssel

 

Artikelnummer: PG-2202/1S (Gitterschnittprüfer 1 mm)

 

Inklusive Herstellerprüfzertifikat und 1 Jahr Garantie

 

 

 

Aufbau:
Der Gitterschnittprüfer besteht aus einem Griff mit einem runden Schneidewerkzeug. Um das Schneidewerkzeug herum befinden sich 4 Messer, welche jeweils beidseitig verwendet werden können (= 8 Schneidekanten). Jede Schneidekante setzt sich aus 6 Klingen zusammen. Der Gitterschnitt erfolgt mit einem der 8 Schneidekanten, die anderen 7 dienen dem Austausch sobald die Schneidekante stumpf wird.

 

In der Regel empfiehlt es sich die verwendete Schneidekante nach ca. 700 Gitterschnitten zu wechseln. Dazu wird mit Hilfe des Inbusschlüssel das Schneidewerkzeug gelockert und anschließend dreht man das Schneidewerkzeug, bis eine frische Schneidekante in Position ist (durch den Anschlag ist immer die gleiche Position gewährleistet) und zieht es daraufhin wieder fest.

 

Wurden alle 8 Schneidekanten mit je ca. 700 Gitterschnitten belastet, empfiehlt es sich, das komplette Schneidewerkzeug gegen ein Neues auszutauschen.

 

Der Abstand der 6 Klingen beträgt entweder 1,0 mm, 1,5 mm, 2,0 mm oder 3,0 mm

 

Allgemein:

Die Norm DIN EN ISO 2409 (Gitterschnittprüfung) schreibt folgendes vor:
Der Schnittabstand in jeder Richtung muss gleich und je nach Schichtdicke der Beschichtung und Art des Substrates wie folgt sein:

 

bis 60 µm:

1 mm Abstand, für harte Substrate (z.B. Metall und Kunststoff);

 

bis 60 µm:

2 mm Abstand, für weiche Substrate (z.B. Holz und Putz);

 

61 µm bis 120 µm:

2 mm Abstand, für harte und weiche Substrate;

 

121 µm bis 250 µm:

3 mm Abstand, für harte und weiche Substrate.

 

Die Gitterschnittprüfung ist nicht für Beschichtungen mit einer Schichtdicke über 250 µm anwendbar.

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